Abmahnungen wegen Google-Fonts

In letzter Zeit gibt es eine Abmahnwelle wegen der Einbindung externer Schriften (Google Fonts). Mehrere Anwaltskanzleien verschicken inflationär tausende Abmahnungen. Google Fonts war und ist in der Webentwicklung ein sehr gebräuchliches Verfahren. In letzter Zeit hat es juristische Präzedenzfälle gegeben, die nahelegen, dass diese Technologie als Nicht-DSGVO-Konform anzusehen ist. Unzählige Websites verwenden dies dennoch standardmäßig ohne explizite Einwilligung der Nutzer*innen (opt-in), darunter viele große Institutionen.

Die versendeten Abmahnungen sind eine Massenverarbeitung. Die Schreiben sind oft formal fehlerhaft und der angebliche Kläger nicht zu ermitteln, vgl.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/raag-kanzlei-update-zur-abmahnung-google-dsgvo-205095.html

Sollten Sie betroffen sein, empfehlen wir nichts zu zahlen und einen förmlichen Widerspruch zu senden. Es gibt verschiedene Quellen für Musterschreiben, z.B.

https://www.it-recht-kanzlei.de/abmahnungen-raag-kanzlei-google-fonts.html

Nach unserer Meinung schaden sich die Kanzleien mit diesen Massenabmahnungen selbst. Sie unterschätzen die Gegenwehr der Community und die dadurch zustande kommende Transparenz. 

Wir verwenden dieses Verfahren (Einbindung externer Schriften per Google-Fonts) bereits seit 2016 nicht mehr. Auf allen Webseiten, die später in unsere Verwaltung übergegangen sind, haben wir die externe Einbindung durch lokale Speicherung ersetzt. 

Bei Fragen, wenden Sie sich gerne an uns.